16. In concreto: anwendbares Recht, Strafwahl und abstrakte schwerste Straftat Sämtliche Delikte wurden vor dem 1. Januar 2018, also unter altem Recht begangen. Wie nachfolgend ausgeführt wird, erkennt die Kammer vorliegend sowohl auf eine Geld- als auch eine Freiheitsstrafe. Im Bereich der Freiheitsstrafe ist das neue Recht bzw. dasjenige, welches ab dem 1. Januar 2018 in Kraft trat nicht milder, sodass die altrechtlichen Bestimmungen anzuwenden sind.