Die Bestimmung der schwersten Straftat erfolgt abstrakt nach der höchsten Strafandrohung. Bei gleichem Strafrahmen ist jedes der entsprechenden Delikte für die Einsatzstrafe geeignet, wobei MA- THYS (Leitfaden Strafzumessung, a.a.O., N 485) dann prüfen will, welche Straftat im konkreten Fall die höchste Strafe nach sich zieht, welches die zeitlich erste Tat war oder wo die objektive Tatschwere am intensivsten ist. Die solcherart bestimmte Einsatzstrafe hat das Gericht in der Folge unter Einbezug der anderen Straftaten angemessen zu erhöhen.