_ überwiesen. In der Folge bezog der Beschuldigte innerhalb von zweieinhalb Monaten mittels Bargeldbezügen diesen Betrag vom vorgenannten Konto der L.________(GmbH) und verwendete diesen – wie beweismässig erstellt – nicht im Interesse der L.________(GmbH), sondern zu seinen eigenen Gunsten. Der Beschuldigte handelte auch diesbezüglich als Geschäftsführer der L.________(GmbH) und wäre verpflichtet gewesen, dieses fremde Vermögen in L.________ (GmbH)-eigenem Interesse zu verwalten und verwenden, was dieser – wie ausgeführt – aber nicht tat.