1 Abs. 1 und 3 StGB erfolgen. Ziff. 3.2. der Anklageschrift, Sachverhalt Barbezug von CHF 50'000.00: Der Beschuldigte bezog von der L.________(GmbH) CHF 50'000.00 in bar und verwendete diesen Geldbetrag für sich selbst bzw. für die M.________(GmbH). Dabei handelte der Beschuldigte in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der L.________(GmbH) und beging demnach eine Tathandlung i.S.v. Art. 158 StGB. Der Beschuldigte handelte im Weiteren direktvorsätzlich und in Bereicherungsab-