158 StGB in Frage. Das Vermögen der L.________(GmbH) war – wie voranstehend erwähnt – dem Beschuldigten fremd. Der Inhalt seiner Treuepflichten gegenüber der L.________(GmbH) ergibt sich aus dem Gesetz bzw. aus Art. 812 Abs. 1 und Abs. 2 OR. Ziff. 3.1. der Anklageschrift, Sachverhalt «Darlehen U.________: Mit der Vorinstanz gelangt die Kammer zum Schluss, dass das der L.________(GmbH) durch die Familie U.________ bzw. durch die C.______