2 StGB zu erfolgen. Ziff. 2. der Anklageschrift, Sachverhalt «Motorräder»: Der Beschuldigte leitete den von seinem Bruder bezahlten Kaufpreis für die beiden Motorräder, welche gestützt auf das Beweisergebnis der L.________(GmbH) gehörten, dieser im Umfang von CHF 28'000.00 entgegen seinen Pflichten als Geschäftsführer nicht weiter, sondern tätigte vom begünstigten Bankkonto regelmässig grössere Bargeldbezüge und verwendete das Geld in eigenem Nutzen für nicht mehr bestimmbare Zwecke. Damit erfüllte er den objektiven Tatbestand der Veruntreuung.