1.1. der Anklageschrift, Sachverhalt «AN.________»: Der objektive Tatbestand, d.h. die eigen- oder fremdnützige Nichtweiterleitung von Mietzinseinnahmen an die Privatklägerin im Umfang von CHF 46'900.00 ist dem Beschuldigten nicht ohne Wenn und Aber nachzuweisen, weshalb der vorinstanzliche Freispruch in diesem Punkt zu bestätigen ist. Ziff. 1.2. der Anklageschrift, Sachverhalt «W.________»: W.________ vertraute dem Beschuldigten, dem einzigen Geschäftsführer der L.________(GmbH), das Mietzinsdepot in der Höhe von CHF 1'250.00 an.