Die Frage des Schadens ist nicht zu verwechseln mit dem Tatzeitpunkt, der sich nach dem Zeitpunkt der zweckwidrigen/unrechtmässigen Verwendung der anvertrauten Werte bestimmt. Bei einer Konkurrenz zwischen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung geht der Schuldspruch wegen Veruntreuung vor (OFK StGB-DONATSCH, a.a.O., Art. 158 N 18). 12.2 Subsumtion Ziff. 1.1. der Anklageschrift, Sachverhalt «AN.