12. Qualifizierte und einfache Veruntreuung 12.1 Allgemeines Auf die korrekten theoretischen Ausführungen der Vorinstanz hinsichtlich des Tatbestands der qualifizierten und der einfachen Veruntreuung kann vorab verwiesen werden (S. 42 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 18 868 ff.). Ergänzend und präzisierend stellt die Kammer fest, dass eine Werterhaltungspflicht im Sinne eines Anvertrautseins in der Regel dann vorliegt, wenn die verabredungswidrige Verwendung zu einem Schaden führen kann und mit dem vereinbar-