05 091 002 ff.). Hätte es sich bei den besagten Vermögenswerten tatsächlich um solche nur der Ehefrau gehandelt, hätten diese naheliegender Weise auf das ausschliesslich auf sie lautende Konto überwiesen werden können. Aus den Akten ergibt sich sodann auch, dass die Ehegatten nicht gross zwischen «mein und dein» unterschieden, was wiederum ein Hinweis dafür darstellt, dass der Erlös aus dem Inventar der V.________ dem Beschuldigten und E.________ gemeinsam zustand. Die Liegenschaft in AP.________ wurde durch H.________ im Jahr 2018 verkauft. Dieser überwies den gesamten Kaufpreiserlös in der Folge auf ein ausschliesslich auf den Beschuldigten lautendes Konto.