19 116 Z. 18 ff.). Die Saldierung des Migros-Privatkontos Nr. ________ bzw. die Überweisung des Geldbetrages auf ein ihn und seine Frau lautendes Konto (Nr. ________) erfolgte nur einen Monat nach der Zustellung des Zahlungsbefehls. Anlass für diesen Kontotransfer gab es objektiv keinen. Auch der Beschuldigte selbst konnte hierfür keinen plausiblen Grund vorbringen. Sodann ist im Weiteren belegt und beweismässig erstellt, dass der Beschuldigte in der Folge