in Bern lebte und er hätte angeben müssen, dass die Liegenschaft mindestens teilweise aus seinen eigenen Mitteln finanziert worden war. Indem er dies nicht tat, sondern behauptete, er lebe in Bern, arbeite als Barmann, seine Frau habe keine Einkünfte und er wohne zur Miete, verschwieg er die ihm zustehenden Vermögenswerte. Tatsächlich ergebe sich gemäss Vorinstanz aus verschiedenen Punkten, dass der formelle Käufer der Liegenschaft, H.________, lediglich als «Durchlaufstation» für