11. Verheimlichung von Vermögenswerten in der Zwangsvollstreckung (Ziff. 5. der Anklageschrift) Dem Beschuldigten wird gemäss Ziff. 5. der Anklageschrift vorgeworfen, am 4. Februar 2013 in Bern im Deliktsbetrag von ca. CHF 523'000.00 einen Pfändungsbetrug begangen zu haben (nachfolgend wieder gemäss der zusammenfassenden Anklagedarstellung der Vorinstanz in S. 80 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 18 906 f.): indem er gegenüber dem die Pfändung für die Forderungen der Steuerverwaltung in der Höhe von CHF 1‘770‘519.55 und der AW.