__ (AG) diesbezüglich bereichert hat bzw. ein Wucher-Darlehen vorlag, wie seitens des Beschuldigten ausgeführt wurde. Auch in diesem Punkt ist allerdings zu berücksichtigten, dass die Generalstaatsanwaltschaft ursprünglich nur bzw. immerhin die Bestätigung des vorinstanzlichen Schuldspruches beantragte (pag. 19 014), welcher Antrag hier massgeblich ist, so dass auf Grund des Verschlechterungsverbotes trotz der gemachten Ausführungen