19 115 Z. 15 ff.). Auf Frage an der Berufungsverhandlung, was die L.________(GmbH) von diesem Geschäft gehabt habe, antwortete er – wie voranstehend erwähnt: «Nichts.» (pag. 19 115 Z. 20 f.). Vor dem Handelsgericht war die Rede davon, dass das Geld aus Einnahmen vom N.________ stammte (pag. 129). An die L.________(GmbH) sei das Geld gegangen, weil U.________ ________ das Geld nicht an die Frau des Beschuldigten als Ausländerin habe geben wollen (pag. 18 745 Z. 505 ff.). E.________ betonte: «Ich habe die Bar geführt und mein Mann hat für die Sache geschaut. Aber die V.________ gehörte mir» (pag. 05 091 008 Z. 255 f.). Das Administrative habe ihr Mann gemacht.