18 876): innerhalb von zwei Wochen im Umfang von CHF 40‘000.00 in bar bezog und CHF 80‘000.00 auf sein Privatkonto bei der Bank Coop überwies und damit Aktienkäufe tätigte respektive das Geld bar bezog. In der Absicht, sich bzw. der Einzelunternehmung seiner Frau einen Vermögensvorteil zu verschaffen, auf den kein Anspruch bestand, verwendete er das Bargeld in der Folge nicht für die L.________(GmbH), sondern teilweise für sich selbst und teilweise für die V.________, dies, indem er einen nicht näher bestimmbaren Betrag dafür verwendete, Renovationen und Anschaffungen von