Zur ungefähr gleichen Zeit verfasste J.________ das vorgenannte Schreiben, datierend auf den 14. Februar 2012 (pag. 07 106 130). Wenn J.________ darin schreibt, dass sie die Forderung bereits im 2009 an ihren Ex-Mann abgetreten habe, dann hätte dies der Beschuldigte bereits in seiner privaten Steuererklärung, welche er im Januar 2011 eingereicht hat, entsprechend ausweisen müssen, was er aber nicht tat. Vielmehr muss gestützt auf diese Unterlagen davon ausgegangen werden, dass auch J.________ bis im Frühjahr 2011 nichts von dieser Abtretung wusste. Im Wei-