teilte dann gegenüber der Steuerverwaltung am 30. Juni 2011 mit, dass sie die Buchhaltung des Beschuldigten für das Jahr 2009 unterdessen fertiggestellt habe und sich Änderungen ergeben hätten. Demzufolge reichte sie eine neue Version des Jahresabschlusses ein (pag. 07 103 84). In diesem Schreiben führte die AU.________ aus, dass laut Angaben des Beschuldigten das Darlehen von J.________ an die L.________(GmbH) von CHF 142'210.00 saldiert und an den Vorgenannten übertragen worden sei. Das Darlehen von J.________ sei demnach als Schuld in der Steuererklärung zu ergänzen. Zur ungefähr gleichen Zeit verfasste J._____