Die Verteidigung machte anlässlich der Berufungsverhandlung geltend, dass diese Geldbezüge im Interesse der L.________(GmbH), insbesondere zur Behebung des Wasserschadens am N.________, erfolgt seien (pag. 19 128). Wie erwähnt, stützt sich die Vorinstanz hinsichtlich der Begründung der Rechtmässigkeit der Verwendung dieses Geldbetrags einerseits auf das Schreiben von J.________ und andererseits auf das Memo zur Buchhaltung. In Übereinstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft gelangt die Kammer bei Betrachtung der Chronologie der gesamten Abläufe allerdings zu einem gegenteiligen Ergebnis (pag. 19 120 f.):