Andererseits stellte sie auf eine schriftliche Erklärung von J.________ ab, welche diese am 14. Februar 2012 verfasste: Das in der Bilanz der L.________(GmbH) ausgewiesene Darlehen von CHF 142‘210.00 zu meinen Gunsten habe ich auf meinen Ex-Mann, A.________, im März 2009 übertragen. Er ist mir somit seither diesen Betrag schuldig. Ein Grund für den Rückzug des Darlehens war auch, dass ich nicht mehr in der Geschäftsführung tätig bin. Herr A.________ konnte über diese Summe verfügen.“ (pag. 07 017 102).