18 875): Der Beschuldigte bezog am 08.05.2009 CHF 50‘000.00 in bar von einem Konto der L.________(GmbH), ohne diesen Vorgang zu verbuchen und verwendete dieses Geld in der Folge zu seinem eigenen Nutzen und zu dem der M.________(GmbH), indem er CHF 20‘000.00 davon auf sein Privatkonto und CHF 30‘000.00 auf das Kapitaleinzahlungskonto der M.________(GmbH) einzahlte und dieses Geld später an Notar AT.________, dies für den Erwerb der Liegenschaft AL.________ in AM.________, weiter überwies.