Der Beschuldigte führte anlässlich der Berufungsverhandlung aus, dass dieser Geldbetrag von der L.________(GmbH) an die M.________(GmbH) ein Darlehen hätte darstellen sollen. Eine Gewinnbeteiligung der L.________(GmbH) sei jedoch nie abgesprochen worden (pag. 19 114 Z. 1 ff.). Auf Frage, was es mit der M.________(GmbH) auf sich habe, antwortete der Beschuldigte, dass diese Firma gegründet worden sei, damit sein Bruder, H.________, wieder Fuss fassen könne, nachdem dieser längere Zeit arbeitslos gewesen sei (pag. 19 114 Z. 5 ff.).