30 stützt worauf nicht von einer den Interessen der L.________(GmbH) zuwiderlaufenden Geschäftsführung des Beschuldigten gesprochen werden könne: «Lieber A.________, Gerne bestätige ich Dir, dass ich, als ehemalige Gesellschafterin zu 50% sowohl der L.________(GmbH) als auch der T.________(GmbH), von Dir über die Geschäfte der Firma informiert worden bin. Ich halte weiter fest, dass ich mit Deiner Geschäftsführung stets einverstanden war und ich nie das Gefühl gehabt hätte, dass du zu Ungunsten der Gesellschaft gehandelt hättest.