Im Weiteren wurde in der E-Mail ausdrücklich erwähnt, dass der Kaufpreis an den Geschäftsführer der L.________(GmbH) zu bezahlen sei. Darüber hinaus ist nicht belegt, dass der Beschuldigte das Benzin, die Versicherungen und den Unterhalt der Motorräder tatsächlich privat bezahlt hat. Sodann ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb die Rechnung im Namen der L.________(GmbH) ausgestellt wurde, wenn die Motorräder dem Beschuldigten privat gehört hätten. Soweit der Beschuldigte in anderem Zusammenhang ausführte, dass er ja sowieso nichts persönlich habe haben dürfen (pag.