Am 02.02.2011 seien vom Konto der M.________(GmbH) CHF 40‘000.00 auf das Privatkonto des Beschuldigten bei der Bank Coop überwiesen worden. Entgegen seinen Pflichten habe er das Geld nicht an die L.________(GmbH) weitergeleitet, sondern regelmässig grössere Bargeldbezüge getätigt und das Geld in seinem Nutzen verwendet, dies in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, auf den er keinen Anspruch gehabt habe .