9. Geschäfte zum Nachteil der L.________(GmbH) 9.1 Sachverhalt Motorräder (Ziff. 2. der Anklageschrift) Dem Beschuldigten wird gemäss Ziff. 2. der Anklageschrift (nachfolgend gemäss Darstellung Vorinstanz S. 46 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 18 872) vorgeworfen: in der Zeit vom 08.05. – 30.06.2009 habe er am 24.01.2011 namens der L.________(GmbH) eine Rechnung über pauschal CHF 40‘000.00 für die zwei Motorräder Harley und Agusta per Mail an seinen Bruder H.________ geschickt, dies mit der Aufforderung, den Kaufpreis auf sein Privatkonto zu überweisen. Am 02.02.2011 seien vom Konto der M.________(GmbH)