1.3. der Anklageschrift als beweismässig erstellt, allerdings lediglich in der Höhe des Deliktsbetrags von CHF 23'460.00, zumal die Überweisung einer Monatsmiete, betragend CHF 1'380.00, der L.________(GmbH) an die C.________ (AG) aktenkundig und damit beweismässig erstellt ist.