Insbesondere ist auch hier fraglich, weshalb die Einzahlungen jeweils auf das Konto der L.________(GmbH) und nicht direkt auf dasjenige der C.________ (AG) erfolgt sind, vermutungsweise wegen der damit erworbenen vorübergehenden Liquidität Der Beschuldigte gab jedenfalls in der Voruntersuchung auf die Frage, ob er das Geld an die C.________ (AG) weitergeleitet habe, sogar an: «Eben, das kann ich nicht sagen» (pag. 05 102 009 Z. 344). Auffällig war auch, dass er, angesprochen auf Q.________, gleichsam zum Gegenangriff überging und die Mieterschaft als Messis bezeichnete und sonstige Vorwürfe erhob (pag. 05 101 004 Z. 99 ff.).