(AG) und wurde durch die L.________(GmbH), handelnd durch den Beschuldigten, verwaltet. Eine der Mieterinnen in der genannten Liegenschaft war Q.________, welche die Miete nur unregelmässig bezahlte, so dass letztlich der Sozialdienst der Gemeinde P.________ die Mietzinszahlungen übernahm. Aus den entsprechenden Bankunterlagen ergibt sich, dass diese zwischen dem 14.05.2012 und dem 10.10.2013 total CHF 24‘840.00 auf das Konto Nr. ________ der L.________(GmbH) bei der CS überwies. Aus den Akten ergibt sich weiter, dass der Beschuldigte die eingehenden Mietzinse jeweils umgehend in bar bezog.