04 001 016 ff.). Andernorts in der Anzeige wurde allgemein davon gesprochen, der Beschuldigte habe Mietzinse in unbekannter Höhe vereinnahmt und in der Folge nicht weitergeleitet, doch bezog man sich dabei auf die Zeit nach der Aufhebung des Liegenschaftsverwaltungsmandats bzw. nach dem Konkurs der L.________(GmbH) (2013 bzw. 2014). Der monatliche Mietzins betrug offenbar CHF 1'380.00 (CS-Kontokorrent L.________(GmbH) pag. 07 312 059 f.). Jedenfalls beim Mietverhältnis Q.________ erachtete der Beschuldigte es selbst als merkwürdig, dass das Geld auf das Konto der L.________(GmbH) gegangen sei (pag. 05 102 008 Z. 318 ff.)