1.3. der Anklageschrift) Dem Beschuldigten wird gemäss Ziff. 1.3. der Anklageschrift vorgeworfen, er habe zum Nachteil der C.________ (AG) als Eigentümerin der fraglichen Wohnung (nachfolgend wiederum nach der verkürzten Umschreibung der Vorinstanz S. 34 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 18 860): in der Zeit vom 14.05.2012 bis 10.10.2013 die Gemeinde P.________ angewiesen, den von dieser für ________ [recte Q.________] bezahlten Mietzins für eine Wohnung an der O.________, deren Eigentümerin die C.________ (AG) und deren Verwalterin die L.________(GmbH) war, auf das CS- Konto Nr. ___