__ einen Barbetrag in der Höhe von CHF 1‘250.00 als Mietzinsdepot entgegengenommen und diesen nicht hinterlegt, sondern das Geld in seinem eigenen Nutzen verwendet, dies in der Absicht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, auf den er keinen Anspruch gehabt habe. Der von W.________ als Mietzinsdepot zur Verfügung gestellte Betrag sei gemäss Vereinbarung vom 06.05.2015 zwischen der C.________ (AG) und W.________ mit ausstehenden Mietzinszahlungen verrechnet worden.