Dies insbesondere in Anbetracht dessen, dass sich die Soll-Mietzinseinnahmen – unter Berücksichtigung diverser Mietzinsreduktionen – über die gesamte Vertragsdauer auf rund CHF 220'000.00 belaufen und aktenkundig ist, dass lediglich ein Betrag von knapp CHF 180'000.00 überwiesen wurde. Im Weiteren ist der Zusammenstellung der AO.________(AG), auf welche – wie nachfolgend ausgeführt wird – allerdings nur bedingt abgestellt werden kann, ein Mietzinsausstand von CHF 46'900.00 zu entnehmen.