der L.________(GmbH) überwiesenen Mietzins von CHF 4‘000.00 pro Monat entgegen den vertraglichen Pflichten aus dem Liegenschaftsverwaltungsvertrag mehrfach nicht oder nicht vollständig an die C.________ (AG) weiterüberwiesen haben, dies in der Absicht, sich, respektive der L.________(GmbH) einen Vermögensvorteil zu verschaffen, auf den kein Anspruch bestanden habe. Im Zeitpunkt der Auflösung des Mietverhältnisses zwischen der C.________ (AG) und AN.________ Ende März 2011 habe die L.________(GmbH) der C.________ (AG) daher CHF 46‘900.00 geschul-