19 Geld» das Gros der Passiven ausmachte). Die Liquidität der L.________(GmbH) war damals jedoch als bescheiden zu bezeichnen (vgl. pag. 05 104 087 ff.). Als Wendepunkt ortete der Beschuldigte den Zeitpunkt als seine Frau die Bar an der AF.________ habe betreiben wollen. Diese Liegenschaft gehörte U.________ ________ bzw. der C.________ (AG) (pag. 05 107 017 Z. 598). Die finanziellen Belastungen und die Arbeit für U.________/C.________ (AG) – im Nachhinein vom Beschuldigten als Frondienste bezeichnet (pag. 05 101 003 Z. 50 ff.