Dennoch war er infolge Zugangs zu insbesondere fremden Geldern (inklusive Einnahmen der Ehefrau) stets liquide. Auch die Unternehmungen des Beschuldigten (L.________(GmbH), T.________(GmbH)) wackelten finanziell Ende der 90er- und anfangs 2000 stark, konnten aber offenkundig mit Hilfe der Finanzspritze der Familie U.________ in Form von Hypothekardarlehen über Wasser gehalten werden (vgl. etwa die Bilanz pag. 05 104 090, wonach das «U.________-