05 103 004 Z. 124). Der Beschuldigte führte weiter zur fraglichen Liegenschaft aus: «Ja eben, es war ein Puffbetrieb. Da hatte überhaupt niemand etwas einbezahlt.» (pag. 05 103 004 Z. 117). Daraus ergibt sich, dass diesbezügliche Geschäfte jeweils in bar abgewickelt wurden, wobei auch erkennbar ist, dass die beiden Unternehmer durchaus wussten, wie man diesbezüglich bei korrekter Geschäftsführung hätte vorgehen müssen. Seit der Immobilienkrise in den 90er-Jahren war der Beschuldigte schuldenmässig «pleite». Dennoch war er infolge Zugangs zu insbesondere fremden Geldern (inklusive Einnahmen der Ehefrau) stets liquide.