_ war, insbesondere während der angeklagten Deliktszeit, enorm: Gemäss dem Darlehensvertrag vom 29.07.2004 im Zusammenhang mit dem N.________ schuldete die L.________(GmbH) ________ U.________ monatlich CHF 15‘650.00. Aus dem Darlehensvertrag im Zusammenhang mit der Liegenschaft N.________ Z.________ kamen monatlich weitere CHF 2‘635.00 dazu. Zwischen dem 01.01.2006 (soweit zurück reichen die Bankunterlagen; vgl. insbesondere pag. 07 310 001 ff.) und Ende 2011 zahlte die L.________(GmbH) aus diesen beiden Krediten über CHF 1,1 Mio. an ________ U.________. Ab 2010 waren zudem noch Baurechtszinsen im Zusammenhang mit dem N.________ an die C.__