07 375 009). Geschäfte mit Motorrädern und anderen Fahrzeugen des Beschuldigten liefen häufig über die M.________(GmbH) (S. 19 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 18 845). Auf Frage, ob die M.________(GmbH) der L.________(GmbH) gehört habe, führte der Beschuldigte aus: «Es war einfach so Family, alles zusammen. Es ist einfach so gewachsen. Mein Bruder, ich, meine Frau und meine Ex- Frau waren wie ein Clan» (pag. 19 114 Z. 41 ff.). Involviert war oder ist der Beschuldigte mit seiner jetzigen Ehefrau E.________ sowohl in der G.________ (GmbH) als auch in der – jedenfalls personell verknüpften – AC.________ (GmbH) (S. 14 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 18 840).