Der Beschuldigte bestätigte im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung, dass er ab dem Jahr 2008 keine Buchhaltung mehr habe erstellen lassen. Es sei ihm alles über den Kopf gewachsen (pag. 19 113 Z. 32 ff.). Die «L.________(GmbH) in Liquidation» ist sodann seit dem 1. Juli 2016 gelöscht. In Konkurs geriet diese wegen Organisationsmängeln nach der Demission des Beschuldigten (pag. 07 122 009). Vormals waren die T.________(GmbH) und J.________ die letzten Gesellschafter der L.________(GmbH). Die T.________(GmbH) wurde am 11. April 2017 aufgrund mangelnder Geschäftstätigkeit und mangels verwertbarer Aktiven gelöscht und wies als letzte Gesellschafter J.____