7.2 Einzelheiten Aus Sicht der Kammer werden die Hintergründe des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten durch die Vorinstanz grundsätzlich zutreffend dargestellt und bewertet, sodass vorab darauf verwiesen werden kann (S. 25 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 18 851 ff.). Ergänzend und präzisierend sind folgende Punkte anzusprechen: Die L.________(GmbH) wurde im Jahr 1995, unter anderem durch Mitwirkung von J.________, der früheren Ehefrau des Beschuldigten, gegründet (vgl. pag. 05 103