18 003 ff.). Diese Anklagen weisen ebenfalls einen Bezug zur Privatklägerin auf, da die verwendeten Gelder insbesondere aus Darlehen der C.________ (AG) stammten. In die Vorwürfe hineinverwoben sind unter anderem Immobilienaktivitäten des Bruders des Beschuldigten (H.________) bzw. der mit ihm verbundenen M.________ (GmbH) bzw. Aktivitäten der Ehefrau des Beschuldigten (E.________) mit Barbetrieben in Bern, womit auch das eheliche und familiäre Verhältnis des Beschuldigten in den Fokus gerät. Die L.________(GmbH) ist sodann gemäss Ziff.