Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dass er Mietzinserträgnisse nicht vollständig an die C.________ (AG) weitergeleitet und in einem Fall ein Mietzinsdepot unberechtigt zurückbehalten haben soll (pag. 18 001 f.). Ziff. 2. und 3. der Anklageschrift betreffen formell die Benachteiligung bzw. Schädigung der L.________(GmbH) durch den Beschuldigten, indem er über Vermögenswerte der L.________(GmbH) – Motorräder und grössere Geldsummen – in eigenem oder jedenfalls nicht im Interesse der Vorgenannten verfügt haben soll (pag. 18 003 ff.).