Die sich auf dem BC.________ des Beschuldigten befindlichen Vermögenswerte sowie das beschlagnahmte Bargeld in der Höhe von CFH 1'370.00 seien freizugeben und die Beschlagnahme des Überschusses des Liquidationsergebnisses aus dem Verkauf der Liegenschaft, Z.________, sei aufzugeben. 4. Die Verfahrenskosten seien dem Staat aufzuerlegen. 5. Es sei dem Beschuldigten eine angemessene Entschädigung für die ihm entstandenen Anwaltskosten im Berufungsverfahren sowie in Abänderung der Ziff.