3.2 der Anklageschrift) und zwischen dem 01.04.2010 und dem 12.05.2010 im Deliktsbetrag von CHF 90'000.00 (Ziff. 3.4 der Anklageschrift) sowie des Pfändungsbetrugs, angeblich begangen am 04.02.2013 zum Nachteil der Steuerverwaltung des Kantons Bern und der Y.________(AG) in der Höhe von ca. CHF 500'000.00 (Ziff. 5 der Anklageschrift) freizusprechen. 3. Die sich auf dem BC.