_, stellte in der Berufungsverhandlung bzw. im Rahmen seiner Berufungserklärung folgende Anträge (pag. 19 002, 19 129): 1. Ziffer III. und die Ziffern V.1, 2 und 4 des Urteils des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts vom 19. Juli 2021 seien vollumfänglich aufzuheben. 2. Der Beschuldigte sei von den Vorwürfen der qualifizierten Veruntreuung, angeblich begangen am 26.03.2010 in X.________ zum Nachteil von W.________ im Deliktsbetrag von CHF 1'250.00 (Ziff.