_ 2 in Z.________ im Umfang von CHF 129250.00 aufrecht zu erhalten, bis im Zwangsvollstreckungsverfahren gegen A.________ gemäss SchKG über die Sicherungsmassnahmen entschieden wurde, längstens jedoch für die Dauer von zwei Jahren ab Rechtskraft des Urteils. Der überschiessende Betrag aus dem Liquidationsergebnis in der Höhe von CHF 28'679.15 sei H.________ herauszugeben. 6. Der G.________ (GmbH) sei für die anwaltliche Vertretung durch Fürsprecher F._____