442 Abs. 4 StPO). 3. Die Beschlagnahme des Bargelds in der Höhe von CHF 14400.00 (Ass.-Nr. 105) sei aufzuheben und der entsprechende Betrag sei der G.________ (GmbH) herauszugeben. 4. Das aktuelle Guthaben des von der BC.________ für A.________ geführten Kontos IBAN ________ sei vollumfänglich einzuziehen (Art. 70 Abs. 1 StGB). 5. Im Hinblick auf die Durchsetzung der Ersatzforderung sei die Beschlagnahme der Forderungen aus dem Darlehensvertrag vom 18.02.2009 sowie die Beschlagnahme des Überschusses des Liquidationsergebnisses aus dem Verkauf der Liegenschaft N.________ 2 in Z.______