3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 20. Oktober 2022; pag. 19 093) sowie ein aktueller Leumundsbericht inkl. Bericht über die aktuellen Verhältnisse (datierend vom 17. Oktober 2022; pag. 19 087 ff.) über den Beschuldigten eingeholt.