Fürsprecher F.________ als Vertreter der beschwerten Drittperson 1 wurde Frist angesetzt, zur weiteren Beteiligung am Berufungsverfahren und zur Teilnahme an der Berufungsverhandlung Stellung zu nehmen. Auch Hinsichtlich der Vertretung der beschwerten Drittperson 2 wurde dem Vorgenannten Frist angesetzt, sich zu Ziff. 7. und 8. der Anschlussberufung der Generalstaatsanwaltschaft zu äussern und mitzuteilen, ob die Teilnahme an der Berufungsverhandlung erwünscht ist. Auch Rechtsanwalt I.________, Vertreter der beschwerten Drittperson 3, wurde Frist angesetzt, zu Ziff.